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Google Tag Manager

Dies ist ein Tag-Management-System. Über den Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche eingebunden werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitäten verfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Scriptcodes anderer Tools eingebunden. Der Tag Manager ermöglicht es zu steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird. Mithilfe des Tag Managers können auch Analyse Tools nachgeladen werden.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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  • Aggregierte Daten über die Tag-Auslösung
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googletagmanager
Google Tag Manager mit Zustimmungsmodus

Dies ist ein Tag-Management-System. Mit dem Google Tag Manager können Tags zentral über eine Benutzeroberfläche integriert werden. Tags sind kleine Codeabschnitte, die Aktivitäten verfolgen können. Über den Google Tag Manager werden Script-Codes aus anderen Tools eingebunden. Mit dem Tag Manager lässt sich steuern, wann ein bestimmtes Tag ausgelöst wird.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
  • Tag-Verwaltung
  • Dienstleistungsverwaltung
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  • Aggregierte Tag-Interaktion
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange jeder zusätzliche externe Dienst Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann selbst bestimmen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrtbevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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  • die Benennung und Speicherung der folgenden Daten kann aufgrund der Einstellungen im Google Tag Manager variieren
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  • weiterers cookies mit dem Präfix _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

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Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürkert Immobilien
Genutzte Technologien
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Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Verarbeitungsunternehmen
Bürkert Immobilien
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Rechtsgrundlage

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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Denkmalimmobilie kaufen Bürkert Immobilien - Bannerbild

Bürkert Immobilien
Denkmal-AfA für Denkmalimmobilien

Ein strategisches Instrument für wertstabile Sachwert-Investitionen.

Die Denkmal-AfA im Fokus:

Erhalt historischer Substanz durch steuerliche Anreize
  • Steuervorteil:Die Denkmal-AfA zählt zu den bedeutenden Steuerprivilegien in Deutschland und ermöglicht eine erhebliche Reduzierung Ihrer Einkommensteuer.
  • Investition in Kulturgut: Der Staat belohnt Ihren Einsatz für den Erhalt historischer Bausubstanz durch außergewöhnlich hohe Abschreibungssätze.
  • Substanz als Fundament: Sie profitieren nicht nur von Steuervorteilen, sondern investieren in reale Sachwerte an nachfragestarken Standorten.
  • Individuelle Strategie: Egal ob Sie vermieten oder selbst einziehen – die steuerlichen Rahmenbedingungen bieten für jedes Konzept enorme Vorteile.

AfA auf einen Blick

Staatliche Förderung nutzen
  • Steueroptimierung: Gezielte Nutzung staatlicher Förderungen für erstklassige Denkmalimmobilien.
  • Zusatz-Rendite: Höhere Rentabilität durch gezielte Abschreibungen.
  • KfW-Kombination: Nutzen Sie Tilgungszuschüsse zusätzlich zur AfA.
  • Rechtssicherheit: Gesetzliche Verankerung der Denkmalschutz-AfA nach § 7i EStG.
Aktuelles Portfolio

Die Denkmal-AfA als strategisches Investment

Die Denkmal-AfA ist eine der attraktivsten Steuerförderungen für Immobilieninvestoren. Sie erlaubt es Kapitalanlegern, 100 % der anerkannten Sanierungskosten abzuschreiben – ein entscheidender Vorteil für eine steueroptimierte Anlagestrategie.

Für Kapitalanleger:
9 % Abschreibung p. a. über 8 Jahre
7 % Abschreibung p. a. über weitere 4 Jahre
Insgesamt 100 % steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten

Für Selbstnutzer:
90 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar über 10 Jahre

Diese steuerlichen Vorteile machen Denkmalimmobilien besonders attraktiv für vermögende Privatanleger, Freiberufler und Unternehmer, die ihre Steuerlast effizient senken möchten.

Erfahren Sie mehr in unserem Fachbeitrag:
Was versteht man unter Denkmalschutz-Abschreibung (AfA)?

Grundlage der Denkmal-AfA

Die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist fest in den Paragraphen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Diese Regelung ist ein gezielter Anreiz des Gesetzgebers, um den Erhalt historisch wertvoller Bausubstanz privatwirtschaftlich zu unterstützen.

Investoren nutzen hierbei die Möglichkeit, Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend zu machen. In Verbindung mit der steuerfreien Veräußerungsmöglichkeit nach einer Haltefrist von 10 Jahren bietet die Denkmalimmobilie damit eine der effizientesten Formen der staatlich geförderten Steueroptimierung im Sachwertbereich.

Steuerliche Effizienz und Substanzwert

  • Steuerlicher Liquiditätsvorteil: Mit der Denkmal-AfA lenken Sie Teile Ihrer Einkommensteuer gezielt in den Aufbau hochwertigen Sachvermögens und erhöhen zugleich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition.
  • Exklusivität & Werthaltigkeit: Die Kombination aus historischer Architektur in Premium-Lagen und modernstem Sanierungsstandard sichert eine überdurchschnittliche Nachfrage bei Mietern und Käufern.
  • Effektiver Inflationsschutz: Als reale Asset-Klasse bietet das Baudenkmal einen natürlichen Schutz gegen Geldentwertung und profitiert von der extremen Knappheit an erstklassigen historischen Objekten.

Jetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Wir informieren Sie über Denkmalimmobilien und Pflegeimmobilien

Möchten Sie erfahren, wie auch Sie Ihr Vermögen krisensicher investieren können?

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und rufen Sie uns an – gerne vereinbaren wir einen unverbindlichen Beratungstermin an Ihrem Wunschort.

Wertschöpfung durch Denkmalimmobilien

Nachhaltiger Werterhalt durch staatlich geförderte Investitionen
  • Wertstabilität - Einzigartige historische Bausubstanz in gefragten Lagen
  • Steuervorteile - Volle Ausschöpfung der Denkmal-AfA zur Optimierung Ihrer Steuerlast
  • Inflationsschutz - Langfristiger Erhalt Ihres Vermögens durch reale Sachwerte
  • Renditechancen - Synergie aus stabilen Mieteinnahmen und Wertsteigerung

Verbindlichkeit in der Expertise

Fundierte Marktkenntnis und selektive Objektauswahl
  • Werte für Generationen: Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung für langfristige Substanz und bleibende Sachwerte.
  • Ganzheitliche Beratung: Von der Objektauswahl bis zur Abwicklung stehen wir Ihnen mit fundierter Marktkenntnis als Partner zur Seite.
  • Sicherheit & Vertrauen: Wir garantieren eine rechtssichere Investition auf Basis von Transparenz und fachlicher Expertise.