Bürkert Immobilien
Denkmal-AfA für Denkmalimmobilien
Ein strategisches Instrument für wertstabile Sachwert-Investitionen.
Die Denkmal-AfA im Fokus:
Erhalt historischer Substanz durch steuerliche Anreize- Steuervorteil:Die Denkmal-AfA zählt zu den bedeutenden Steuerprivilegien in Deutschland und ermöglicht eine erhebliche Reduzierung Ihrer Einkommensteuer.
- Investition in Kulturgut: Der Staat belohnt Ihren Einsatz für den Erhalt historischer Bausubstanz durch außergewöhnlich hohe Abschreibungssätze.
- Substanz als Fundament: Sie profitieren nicht nur von Steuervorteilen, sondern investieren in reale Sachwerte an nachfragestarken Standorten.
- Individuelle Strategie: Egal ob Sie vermieten oder selbst einziehen – die steuerlichen Rahmenbedingungen bieten für jedes Konzept enorme Vorteile.
AfA auf einen Blick
Staatliche Förderung nutzen- Steueroptimierung: Gezielte Nutzung staatlicher Förderungen für erstklassige Denkmalimmobilien.
- Zusatz-Rendite: Höhere Rentabilität durch gezielte Abschreibungen.
- KfW-Kombination: Nutzen Sie Tilgungszuschüsse zusätzlich zur AfA.
- Rechtssicherheit: Gesetzliche Verankerung der Denkmalschutz-AfA nach § 7i EStG.
Die Denkmal-AfA als strategisches Investment
Die Denkmal-AfA ist eine der attraktivsten Steuerförderungen für Immobilieninvestoren. Sie erlaubt es Kapitalanlegern, 100 % der anerkannten Sanierungskosten abzuschreiben – ein entscheidender Vorteil für eine steueroptimierte Anlagestrategie.
Für Kapitalanleger:
9 % Abschreibung p. a. über 8 Jahre
7 % Abschreibung p. a. über weitere 4 Jahre
Insgesamt 100 % steuerliche Abschreibung der Sanierungskosten
Für Selbstnutzer:
90 % der Sanierungskosten steuerlich absetzbar über 10 Jahre
Diese steuerlichen Vorteile machen Denkmalimmobilien besonders attraktiv für vermögende Privatanleger, Freiberufler und Unternehmer, die ihre Steuerlast effizient senken möchten.
Erfahren Sie mehr in unserem Fachbeitrag:
Was versteht man unter Denkmalschutz-Abschreibung (AfA)?
Grundlage der Denkmal-AfA
Die steuerliche Begünstigung von Baudenkmalen ist fest in den Paragraphen 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG) verankert. Diese Regelung ist ein gezielter Anreiz des Gesetzgebers, um den Erhalt historisch wertvoller Bausubstanz privatwirtschaftlich zu unterstützen.
Investoren nutzen hierbei die Möglichkeit, Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend zu machen. In Verbindung mit der steuerfreien Veräußerungsmöglichkeit nach einer Haltefrist von 10 Jahren bietet die Denkmalimmobilie damit eine der effizientesten Formen der staatlich geförderten Steueroptimierung im Sachwertbereich.
Steuerliche Effizienz und Substanzwert
- Steuerlicher Liquiditätsvorteil: Mit der Denkmal-AfA lenken Sie Teile Ihrer Einkommensteuer gezielt in den Aufbau hochwertigen Sachvermögens und erhöhen zugleich die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition.
- Exklusivität & Werthaltigkeit: Die Kombination aus historischer Architektur in Premium-Lagen und modernstem Sanierungsstandard sichert eine überdurchschnittliche Nachfrage bei Mietern und Käufern.
- Effektiver Inflationsschutz: Als reale Asset-Klasse bietet das Baudenkmal einen natürlichen Schutz gegen Geldentwertung und profitiert von der extremen Knappheit an erstklassigen historischen Objekten.
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Wertschöpfung durch Denkmalimmobilien
Nachhaltiger Werterhalt durch staatlich geförderte Investitionen- Wertstabilität - Einzigartige historische Bausubstanz in gefragten Lagen
- Steuervorteile - Volle Ausschöpfung der Denkmal-AfA zur Optimierung Ihrer Steuerlast
- Inflationsschutz - Langfristiger Erhalt Ihres Vermögens durch reale Sachwerte
- Renditechancen - Synergie aus stabilen Mieteinnahmen und Wertsteigerung
Verbindlichkeit in der Expertise
Fundierte Marktkenntnis und selektive Objektauswahl- Werte für Generationen: Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung für langfristige Substanz und bleibende Sachwerte.
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